Plasticisers and flexible pvc Information centre

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DINP, DIDP und DPHP - Zur sicheren Verwendung - REACH registriert


Höhere Phthalat-Weichmacher DINP, DIDP und DPHP:

  • • REACH-registriert dank Daten, die weit über die REACH-Anforderungen (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) hinausgehen
  • • Keine Gefahrstoffe – keine Einstufung erforderlich, weder aus Gesundheits- noch aus Umweltgründen, gemäß der neuen Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen (EG) Nr. 1272/2008
  • • In allen gegenwärtigen Anwendungen sicher zu verwenden*
  • • Nicht auf der REACH-Kandidaten- oder Zulassungsliste (und erfüllen auch nicht deren Aufnahmekriterien)

Einzelhändler und Markeninhaber:

  • • Können weiterhin Artikel, die hochmolekulare Phthalat-Weichmacher enthalten, mit größter Zuversicht anbieten
  • • Unterliegen keinen Kommunikationsanforderungen für Erzeugnisse im Rahmen von REACH
  • • Bewirken keine Anmeldepflicht für importierte Erzeugnisse  gemäß der REACH-Anforderungen

REACH (Registrierung, Evaluierung, Authorisierung von Chemikalien) ist die EU-Verordnung für Chemikalien und deren sichere Verwendung (EG 1907/2006). Ihr Zweck ist es, ein hohes Niveau an Gesundheits- und Umweltschutz zu gewährleisten, und dabei Wettbewerbsfähigkeit und Innovationen zu steigern.

REACH Registriert März 2010

Werbung finanziert vom Europäischen Verband für Weichmacher und Zwischenprodukte

*REACH Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 – Anhang XVII, Artikel 52 beschränkt die Verwendung hoher Phthalate DINP und DIDP in Spielzeug und Kleinkindartikeln, die in den Mund genommen werden können. Klicken Sie hier für mehr Information.