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DINP, DIDP und DPHP - Zur sicheren Verwendung - REACH registriert

Höhere Phthalat-Weichmacher DINP, DIDP und DPHP:
- • REACH-registriert dank Daten, die weit über die REACH-Anforderungen (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) hinausgehen
- • Keine Gefahrstoffe – keine Einstufung erforderlich, weder aus Gesundheits- noch aus Umweltgründen, gemäß der neuen Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen (EG) Nr. 1272/2008
- • In allen gegenwärtigen Anwendungen sicher zu verwenden*
- • Nicht auf der REACH-Kandidaten- oder Zulassungsliste (und erfüllen auch nicht deren Aufnahmekriterien)
Einzelhändler und Markeninhaber:
- • Können weiterhin Artikel, die hochmolekulare Phthalat-Weichmacher enthalten, mit größter Zuversicht anbieten
- • Unterliegen keinen Kommunikationsanforderungen für Erzeugnisse im Rahmen von REACH
- • Bewirken keine Anmeldepflicht für importierte Erzeugnisse gemäß der REACH-Anforderungen
REACH (Registrierung, Evaluierung, Authorisierung von Chemikalien) ist die EU-Verordnung für Chemikalien und deren sichere Verwendung (EG 1907/2006). Ihr Zweck ist es, ein hohes Niveau an Gesundheits- und Umweltschutz zu gewährleisten, und dabei Wettbewerbsfähigkeit und Innovationen zu steigern.
REACH Registriert März 2010
Werbung finanziert vom Europäischen Verband für Weichmacher und Zwischenprodukte
*REACH Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 – Anhang XVII, Artikel 52 beschränkt die Verwendung hoher Phthalate DINP und DIDP in Spielzeug und Kleinkindartikeln, die in den Mund genommen werden können. Klicken Sie hier für mehr Information.